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FAQs zum Laden zu Hause

Häufig gestellte Fragen zum Laden zu Hause von SMATRICS

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Fragen zu Ladestationen / Wallboxen

Bei abrechnungsrelevanten Mess-Vorgängen müssen in Deutschland alle Geräte geeicht sein. Das gilt z.B. für Waagen, Wasser- und Stromzähler in geschäftlichem Verkehr. Eichrechtskonformität ist also eine notwendige Voraussetzung für die Abrechnung von Ladestrom gegenüber Dritten. Eichrechtskonformität ist nicht nötig, wenn eine Ladestation ausschließlich für den Eigenbedarf am Hausanschluss betrieben wird oder für Mitarbeiter:innen eines Unternehmens auf dem firmeninternen Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, sofern keine Abrechnung erfolgt.

Eichrechtskonformität erforderlich:

  • Laden im öffentlichen Raum oder Ladestationen, die für die Öffentlichkeit freigeschaltet werden
  • Laden zu Hause für Flottenteilnehmer:innen, die Ihre Stromkosten zurückerstattet bekommen (entweder mittels geeichter Ladestation oder geeichtem Zähler vor der Ladestation)
  • Ladestationen am firmeneigenen Unternehmensstandort, wenn verschiedene Gruppen von Mitarbeiter:innen zu unterschiedlichen Tarifen laden

Eichrechtskonformität nicht erforderlich:

  • Laden zu Hause für Mitarbeiter:innen mit einem privaten Elektroauto ohne Stromkostenersatz
  • Laden am firmeneigenen Unternehmensstandort, wenn alle Mitarbeiter:innen kostenfrei laden dürfen

Die Vorkonfiguration ist zwingend erforderlich, weil u.a. dadurch die Kommunikation zwischen Wallbox und SMATRICS aufgebaut wird. Ohne Vorkonfiguration können keine Daten übermittelt werden. Die Vorkonfiguration beinhaltet mehrere Schritte von der Integration der Wallbox in den SMATRICS Systemen, der SIM-Kartenaktivierung bis hin zur Remote Inbetriebnahme.

SMATRICS bietet ausschließlich Smarte Wallboxen an. Der Ladevorgang muss bei einer Smart Wallbox entweder durch Ihre hinterlegte Ladekarte oder über die mobility+ App freigeschaltet werden. In dem Fall ist Ihre Wallbox gegen unbefugte Nutzung gesichert.

Nein. Die Ladung kann aber trotzdem mittels QR Code Scan mit der mobility+ App gestartet werden.

Ja, wenn die Flottenteilnehmer:innen die Wallbox selbst gekauft haben.

Ja, das ist möglich. Die Integration kann aber nicht von SMATRICS durchgeführt werden. Für diese Angelegenheit benötigt es einen KEBA-zertifizierten Elektroinstallateur, den man nach Postleitzahlen auf der KEBA-Webseite findet: https://www.keba.com/de/emobility/service-support/reseller-search/haendlersuche

Der KEBA-zertifizierte Elektroinstallateur benötigt für die Integration einen Zugriff auf die KEBA-Wallbox. Um diesen Zugriff über Wifi zu gewährleisten, muss SMATRICS den Hotspot der Wallbox freischalten. Die Anfrage zur Freischaltung der eigenen KEBA-Wallbox kann an diese E-Mail-Adresse gesendet werden: enbw.flotte@smatrics.com – Für die Anfrage wird die Seriennummer der KEBA-Wallbox benötigt, die auf einem Aufkleber in der KEBA-Wallbox abzulesen ist.

Achtung: Wird die von SMATRICS gemanagte Wallbox an Drittsysteme (z.B. Photovoltaik Anlage, Smart Home) angebunden, wird für hieraus resultierende Probleme und Störungen seitens SMATRICS kein Support und keine Gewährleistung übernommen. 

Fragen zur Installation

Ein Installationscheck ist immer erforderlich, wenn die Installation über SMATRICS beauftragt wurde. Sollten Sie die Installation selbst durchführen, so ist kein Installationscheck notwendig. 

Am Firmenstandort, aber auch bei Flottenteilnehmer:innen zu Hause besteht die Möglichkeit, die Installation selbst, bzw. durch Elektroinstallateur:innen durchführen zu lassen. In diesem Fall stellen wir Anleitungen zur Installation und Konfiguration der Ladeboxen zur Verfügung.

Zusätzlich muss eine Remote-Aktivierung bei SMATRICS gebucht werden, um den einwandfreien Betrieb sicherzustellen.

Die KEBA kann jederzeit sehr einfach von 3,7 auf 22 kW eingestellt werden. Bei der Installation zu Hause wird die KEBA jedoch mit einer Einstellung auf bis zu 11 kW empfohlen, da bis 11 kW keine Genehmigung des Netzbetreibers notwendig ist. Wir empfehlen jedoch, immer eine Genehmigung einzuholen. Bei einer Einstellung von über 11 kW ist die Genehmigung des Netzbetreibers verpflichtend.

Beachten Sie ebenfalls die Leistungsaufnahme Ihres E-Fahrzeugs. Nicht jedes E-Fahrzeug kann bei einer AC-Ladung mehr als 11 kW laden.

Fragen zu Lade- & Energiemanagement

Ihren Ladevorgang können Sie entweder mit der mobility+ App oder mit der von Ihrem Arbeitgeber bereitgestellten mobility+ Ladekarte starten.

Nein. Ihr:e Flottenmanager:in sieht die Summe der verbrauchten kWh monatlich nach Flottenteilnehmer:in im Smart Mobility Portal. Von dort aus kann sich der/die Flottenmanager:in diese Daten exportieren. 

Nein. Flottenteilnehmer:innen können jedoch Ladevorgänge in der mobiltiy+ App nachsehen - sowohl unterwegs, als auch am Arbeitsplatz und zu Hause. Flottenteilnehmer:innen bekommen keine zusätzliche Auflistung von Ladevorgängen, die zu Hause durchgeführt wurden.

Ihr:e Flottenmanager:in sieht die Summe der verbrauchten kWh monatlich nach Flottenteilnehmer:in im Smart Mobility Portal. Eine detailliertere Auflistung ist datenschutzrechtlich nicht verfügbar. 

Ihr:e Flottenmanager:in kann die Gesamtsumme der geladenen Strommenge monatlich nach Flottenteilnehmer:in im Smart Mobility Portal nachsehen und von dort als CSV exportieren. Einzelladungen sind aus Datenschutzgründen nicht sichtbar. Flottenteilnehmer:innen sehen eigene Einzelladungen in der mobility+ App. Eine Export-Funktion in der App ist aktuell nicht verfügbar.

Bei kommunikationsfähigen (smart) Wallboxen wird der Stromverbrauch automatisch von der Wallbox erfasst. Die Eichrechtskonformität stellt sicher, dass der Stromverbrauch genau gemessen wird. Durch die aktive Kommunikation mit den SMATRICS Backend Systemen wird jede autorisierte Ladung automatisch in den Systemen erfasst.

Bei nicht kommunikationsfähigen (basic) Wallboxen wird ein MID-Zähler am Stromkabel vor der Wallbox eingebaut, um den Strom der Wallbox von der Gesamtmenge des Hauses abgrenzen zu können. Der Stromverbrauch muss durch regelmäßiges manuelles Ablesen des Zählerstands am vorgelagerten MID-Zähler abgelesen und in der mobility+ App eingetragen werden. Dieser Schritt muss durch die Flottenteilnehmer:innen selbst geschehen. Die verbrauchte Strommenge ergibt sich monatlich aus der Differenz zwischen dem aktuellen und dem letzten Zählerstand.

Fragen zu Abrechnung & laufenden Betrieb

Dies hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Jedes Unternehmen kann eigenständig entscheiden, welche Kosten es für seine Flottenteilnehmer:innen trägt. Bitte fragen Sie am besten bei Ihrem/Ihrer Flottenmanager:in nach, was für Sie in Frage kommt. 

Flottenteilnehmer:innen bezahlen ihren regulären Stromtarif zu Hause. Die Ladevorgänge werden monatlich aggregiert (ein Verbrauchswert je Monat) an den Arbeitgeber gemeldet. Bei kommunikationsfähigen (smarten) Wallboxen wird der Stromverbrauch automatisch von der Wallbox erfasst. Bei nicht-kommunikationsfähigen (basic) Wallboxen wird der Stromverbrauch durch regelmäßiges manuelles Ablesen des vorgelagerten Zählers erfasst und in der mobility+ App eingetragen.

  • Option 1: SMATRICS erstattet im Auftrag des Arbeitgebers direkt an die einzelnen Flottenteilnehmer:innen. 
  • Option 2: Der Arbeitgeber erstattet auf Basis der Verbrauchsübersicht selbst an seine Flottenteilnehmer:innen die Stromkosten.

Die Höhe der Rückvergütung basiert auf dem erfassten Stromverbrauch und dem von der/dem Flottenteilnehmer:in angegebenen Strompreis. Schlussendlich trägt das Unternehmen die Kosten für das Laden zu Hause.

Der Stromtarif kann jederzeit von Flottenteilnehmer:innen in ihrer mobility+ App angepasst werden. Die Änderung wird nur für Ladungen nach dem Eintrag wirksam. Rückwirkende Änderungen können nur über den/die Flottenmanager:in gemacht werden und sind auf 30 Tage beschränkt.

Beispiel: Änderung wird am 21.9 vorgenommen. Alle Ladungen vom 1.9 bis 21.9 werden mit dem „alten“ Stromtarif rückvergütet, alle Ladungen ab dem 22.9 werden mit dem neuen Stromtarif rückvergütet.

Ja, wobei es Ausnahmen und Bestimmungen gibt, wie die EEG Umlage verringert werden kann (§§ 61a ff EEG).

Die Übermittlung des Zählerstandes erfolgt mit Hilfe der mobility+ App. Dort wird der Zählerstand über die Detailansicht im Menüpunkt Laden zu Hause eingegeben. Neben dem aktuellen Zählerstand, kann auch der aktuelle Strompreis sowie der Nachweis der persönlichen Stromkosten (z.B. Bild der Stromrechnung) hinterlegt werden.

Fragen zu weiteren Serviceleistungen

Bei einem Umzug kann die Wallbox mitgenommen werden. Ein Umzug berechtigt jedoch nicht zur Kündigung. Die neue Wohnadresse ist mit einem offiziellen Nachweis an enbw.flotte@smatrics.com zu melden. SMATRICS bietet keinen Umzugsservice an.