1. Bestandteile des Vertrags und Änderung der AGB
1.1. Es gelten die Bestimmungen des Angebotsformulars und der Anlagen, allfällige schriftliche Vereinbarungen im Einzelfall und die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SMATRICS. Diese Regelungen werden zusammen auch als „Vertrag“ bezeichnet.
Allfällige Geschäfts- und/oder Vertragsbedingungen des Kunden (Unternehmer) haben keine Geltung. Mit Abschluss und Abwicklung eines unter Zugrundelegung dieser AGB abgeschlossenen Vertrags wird die Anwendung von Geschäfts- und/oder Vertragsbedingungen des Kunden ausgeschlossen.
1.2. SMATRICS ist berechtigt, gegenüber Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, den Vertrag abzuändern. Änderungen der Punkte 2 (Vertragsgegenstand und Voraussetzungen für die Vertragserfüllung), 6 (Sonstige Bestimmungen zu den Entgelten und zur Abrechnung), 7 (Vertragsstrafe und Sperren des Online-Zugangs) und 12 (Vertragsdauer, Kündigung) sind jedoch nur zulässig, wenn sie den Kunden ausschließlich begünstigen oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund entsprechender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erfolgen.
Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sollte der Kunde innerhalb von zwei Wochen ab Verständigung des Kunden SMATRICS schriftlich mitteilen, dass er die Änderung nicht akzeptiert, so endet der Vertrag an dem einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs folgenden Monatsletzten. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, so erlangt der neue Vertrag zum in der Mitteilung bekannt gegebenen Zeitpunkt, der nicht vor dem Zeitpunkt der Versendung der Mitteilung liegen darf, Wirksamkeit. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen in der schriftlichen Mitteilung gesondert hingewiesen. Für den Fall des Widerspruchs ist der Kunde jedoch weiterhin verpflichtet, sämtliche bis zur Beendigung des Vertrags entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen.
1.3. SMATRICS ist berechtigt, gegenüber Kunden, die keine Konsumenten im Sinne des KSchG sind (Unternehmer), den Vertrag abzuändern. Änderungen der Entgelte sind im Rahmen des Punkts 1.5 zulässig und dort geregelt.
Änderungen des Vertrags werden dem Kunden schriftlich unter gleichzeitiger Vornahme einer Änderungskündigung durch SMATRICS mitgeteilt. Sollte der Kunde innerhalb von zwei Wochen ab Verständigung des Kunden SMATRICS schriftlich mitteilen, dass er die Änderung nicht akzeptiert, so endet der Vertrag an dem einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs folgenden Monatsletzten. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, so erlangt der neue Vertrag zum in der Mitteilung bekannt gegebenen Zeitpunkt, der nicht vor dem Zeitpunkt der Versendung der Mitteilung liegen darf, Wirksamkeit. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen in der schriftlichen Mitteilung gesondert hingewiesen. Für den Fall des Widerspruchs ist der Kunde jedoch weiterhin verpflichtet, sämtliche bis zur Beendigung des Vertrags entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen.
1.4. Änderungen der Kontaktinformationen (wie insbesondere 24h Kundenhotline, Adressen, Ansprechpartner, Bankverbindungen) und sonstiger zur Vertragsabwicklung erforderlicher und im Vertrag genannten Informationen sind keine Änderungen der AGB oder des Vertrags. Derartige Änderungen können dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Änderung der Roaming-Partner oder deren Tarife sind ebenfalls keine Änderung des Vertrags.
1.5. Änderungen der Entgelte werden den Kunden, die keine Konsumenten im Sinne des KSchG sind (Unternehmer), schriftlich unter gleichzeitiger Vornahme einer Änderungskündigung durch SMATRICS mitgeteilt. Änderungen der Entgelte sind ausschließlich für einen Zeitraum nach Ablauf eines Kündigungsverzichts (Ablauf der Mindestlaufzeit) zulässig. Sollte der Kunde innerhalb von zwei Wochen ab Verständigung des Kunden SMATRICS schriftlich mitteilen, dass er die neuen Entgelte nicht akzeptiert, so endet der Vertrag an dem einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs folgenden Monatsletzten. Widerspricht der Kunde innerhalb der Frist von zwei Wochen nicht, so erlangen die geänderten Entgelte ab dem in der Mitteilung bekannt gegebenen Zeitpunkt – der nicht vor dem Zeitpunkt der Versendung der Mitteilung liegen darf – Wirksamkeit, und der Vertrag wird zu den geänderten Entgelten fortgesetzt. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen in der schriftlichen Mitteilung gesondert hingewiesen.
2. Vertragsgegenstand und Voraussetzungen für die Vertragserfüllung
2.1. Gegenstand des Vertrags sind die im Angebotsformulars beschriebenen Produkte und Dienstleistungen.
2.2. Die Erbringung von Netzdienstleistungen und / oder Stromliefertätigkeiten und / oder Telekommunikations-Dienstleistungen sind nicht Vertragsgegenstand. Der Kunde ist für die Einhaltung der Netzbedingungen, der Bedingungen der Telekomdienstleister und sonstiger in Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch SMATRICS relevanten Verträge und anwendbaren technischen Standards verantwortlich. Die Leistungen von SMATRICS setzen einen aufrechten Netzzugang und eine aufrechte Strombelieferung sowie – hinsichtlich der SMATRICS Mobile-App – eine aufrechte Internetverbindung voraus. Eine Haftung von SMATRICS (Schlecht- oder Nichterfüllung, Schadenersatz, etc.) ist daher in den Fällen mangelnder Stromversorgung, Netzdienstleistung oder Telekommunikations-Dienstleistungen ausgeschlossen (vgl. auch Punkt 10.1).
3. SMATRICS Ladestationen
3.1. SMATRICS behält sich vor, aus zwingenden wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen Anzahl und örtliche Lage der öffentlichen SMATRICS Ladestationen sowie die SMATRICS Roaming-Partner zu verändern.
Auskünfte über die aktuellen Standorte der SMATRICS Ladestationen und der SMATRICS Roaming-Partner sind online (smatrics.com), über die SMATRICS Mobile-App für Android und iOS und über die 24h Kundenhotline-Nummer +43 (0) 5 03 13 51 855 verfügbar.
3.2. Der Kunde hat nur Anspruch auf die Benutzung eines freien SMATRICS Standplatzes zum Laden eines Fahrzeugs. Ein Blockieren von SMATRICS Ladestationen oder von SMATRICS Standplätzen ist unzulässig. Reservierungen sind nur durch SMATRICS zulässig.
3.3. SMATRICS ist berechtigt, den Ladevorgang aus der Ferne zu beenden sowie Stecker oder Buchsen von SMATRICS Ladestationen aus der Ferne zu entriegeln, wenn nicht mehr geladen wird oder die Ladeordnung nicht eingehalten wird.
3.4. Der Kunde ist zur Einhaltung der nachstehenden Ladeordnung verpflichtet:
3.4.1. Die Straßenverkehrsordnung, die Park- und die Verkehrsordnungen sind einzuhalten.
3.4.2. Der SMATRICS Standplatz bei der SMATRICS Ladestation ist spätestens 15 Minuten nach Ende des Ladevorgangs des Fahrzeuges frei zu machen und auch sonst nicht zweckwidrig zu nutzen.
3.4.3. Der SMATRICS Ladeanleitung ist zu folgen.
3.4.4. Die SMATRICS Ladestationen, Ladekabel und eine allfällige an der SMATRICS Ladestation angebrachte Plombierung sind nicht zu beschädigen. Schäden an den SMATRICS Ladestationen, den Ladekabeln oder den Plombierungen hat der Kunde unverzüglich an SMATRICS zu melden.
3.4.5. Mit Ladekabeln an SMATRICS Ladestationen ist so umzugehen, dass davon keine Gefahr für andere Personen oder Sachen ausgeht. Insbesondere ist ein fix an der SMATRICS Ladestation angebrachtes Kabel nach dem Ladevorgang wieder ordnungsgemäß in der dafür vorgesehenen Vorrichtung zu verstauen.
3.4.6. Für Kabel, Verbindungsstücke, Adapter, etc. des Kunden wird von SMATRICS keine Haftung übernommen. Ferner übernimmt SMATRICS bei der Verwendung von nicht genormten Kabeln, Verbindungsstücken, Adaptern etc. keinerlei Gewährleistung für die ordnungsgemäße Funktion der Ladung.
3.4.7. Das Kunden-Passwort für die SMATRICS Mobile-App und/oder die SMATRICS Website sind sicher zu verwahren. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Kunden-Passwort ausschließlich vom Kunden für das Fahrzeug verwendet wird.
3.4.8. Die SMATRICS Ladestationen dürfen vom Kunden nur zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten benützt werden. Eine Nutzung dieser außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.
4. „24h Kundenhotline“
4.1. Kunden erhalten täglich unter der 24h Kundenhotline (+43 (0) 5 03 13 51 855) Hilfestellungen zu technischen Problemen sowie Auskünfte wie insbesondere
4.1.1. (Fehl-)Bedienung von SMATRICS Ladestationen oder Wallboxen;
4.1.2. Bekanntgabe der Adresse der nächstgelegenen öffentlichen SMATRICS Ladestation;
4.1.3. Auskünfte zu Vertragsinhalten und Rechnungen;
4.1.4. Produkte und Angebote;
4.1.5. Remote-Freischaltung (Fernfreischaltung).
4.2. Schriftliche Anfragen können jederzeit auch an info@smatrics.com gerichtet werden, diese werden zu üblichen Bürozeiten bearbeitet.
5. „SMATRICS Mobile-App“
5.1. Auf der SMATRICS App für Android und iOS, die im App Store und über Google Play erhältlich ist, finden Kunden auf ihrem Smartphone folgende Services, welche jederzeit eingestellt oder erweitert werden können:
5.1.1. Anzeige der SMATRICS Ladestationen in ganz Österreich;
5.1.2. Übermittlung von Detailinformationen zu den SMATRICS Ladestationen wie z.B. genaue Lage, Öffnungszeiten, Ladegeschwindigkeit etc.;
5.1.3. Produktinformationen und Neuigkeiten über SMATRICS;
5.1.4. Ladeanleitung zum Laden an den SMATRICS Ladestationen;
5.1.5. Routenplanung und Navigation zur ausgewählten SMATRICS Ladestation;
5.1.6. Informationen über Verfügbarkeit und Status der SMATRICS Ladestationen (frei/belegt);
5.1.7. Freischalten der SMATRICS Ladestationen durch den Kunden aus dem personalisierten Kunden-Bereich.
6. Sonstige Bestimmungen zu den Entgelten und zur Abrechnung
6.1. Sämtliche angegebenen Entgelte sind Bruttopreise (inklusive 20 % Umsatzsteuer), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
6.2. Nicht in den angegebenen Entgelten enthalten sind sonstige Steuern, Abgaben, Zuschläge, Gebühren, Beiträge, sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung unvermeidbar entstehen und zu deren Aufwendung und / oder Tragung SMATRICS auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen verpflichtet ist oder wird (wie Kosten aus dem Bundes-Energieeffizienzgesetz). SMATRICS ist berechtigt, diese Kosten – unabhängig von deren Bestand / Höhe bei Vertragsabschluss – an den Kunden zu verrechnen.
6.3. Bei Vertragsbeendigung werden etwaige Guthaben oder Fehlbeträge rückerstattet oder zur Zahlung fällig. SMATRICS ist berechtigt, dem Kunden die von ihm oder von einer ihm zurechenbaren Person (wie dem Verwender einer ihm vom Kunden überlassenen SMATRICS Ladekarte, seinen online Zugangsdaten) nach Vertragsende in Anspruch genommenen Leistungen (wie Laden aus öffentlichen SMATRICS Ladestationen) zu verrechnen. Der Kunde hat dafür jenen Betrag zu bezahlen, der den von SMATRICS im Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme für diese Leistungen öffentlich angebotenen Entgelten entspricht. Wird die in Anspruch genommene Leistung nicht oder nicht mehr angeboten, gelten die öffentlich angebotenen Entgelte jener Leistungen, die der in Anspruch genommen Leistungen am ehesten entspricht. SMATRICS ist berechtigt, dem Kunden über diese Entgelte hinausgehende Schäden unbeschadet einer Vertragsstrafe gemäß Punkt 7 zu verrechnen, sofern diese vom Kunden verschuldet sind.
6.4. Einwendungen gegen die Richtigkeit von Rechnungen sind innerhalb eines Monats ab Rechnungserhalt schriftlich an SMATRICS zu richten, andernfalls gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt. Einwendungen sind schriftlich zu erheben. Der Kunde verpflichtet sich zur Mithilfe bei der Aufklärung von Einwendungen. Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrags.
6.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von SMATRICS mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Das Recht von Konsumenten im Sinne des KSchG, ihre Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben, bleibt für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von SMATRICS oder für Gegenforderungen unberührt, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit der Konsumenten stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von SMATRICS anerkannt worden sind.
6.6. Bei verschuldetem Zahlungsverzug von Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, ist SMATRICS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten pro Jahr zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug von Unternehmern werden 9,2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnet. SMATRICS ist berechtigt, dem Kunden über diese Verzugszinsen hinausgehende verschuldete Verzugsschäden zu verrechnen.
7. Vertragsstrafe und Sperren des Online-Zugangs
7.1. Wird bei Verträgen mit Fahrzeugbindung (Vertragsfahrzeug) entgegen diesem Vertrag ein anderes Fahrzeug als das Vertragsfahrzeug mit dem für diesen Vertrag zur Verfügung gestellten Online-Zugang (mittels SMATRICS Mobile-App oder der SMATRICS Website) und/oder SMATRICS Ladekarte geladen (zB weil der Kunde seine Ladekarte unberechtigt weitergibt oder einen Verlust nicht umgehend meldet), ist SMATRICS berechtigt, zuzüglich zu den hierdurch anfallenden Ladeentgelten das dreifache Netz-Entgelt in der für den gewählten Tarif gültigen Höhe einzuheben (Vertragsstrafe). Für den Fall, dass der ausgewählte Tarif kein Netz-Entgelt beinhaltet, beträgt die Vertragsstrafe nach diesem Punkt EUR 10,00. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch von SMATRICS anzurechnen.
7.2. Wird bei Verträgen mit Fahrzeugbindung (Vertragsfahrzeug) ein anderes Fahrzeug als das Vertragsfahrzeug mit dem für diesen Vertrag zur Verfügung gestellten Online-Zugang (mittels SMATRICS Mobile-App oder der SMATRICS Website) und/oder SMATRICS Ladekarte geladen (zB weil der Kunde seine SMATRICS Ladekarte unberechtigt weitergibt oder einen Verlust nicht umgehend meldet), ist SMATRICS berechtigt, den Online-Zugang über die SMATRICS Mobile-App und die SMATRICS Website für die Dauer bis zur Zahlung der Vertragsstrafe gemäß Punkt 7.1 zu sperren. SMATRICS wird den Kunden unverzüglich vor Sperrung des Online-Zugangs informieren und mitteilen, unter welchen Voraussetzungen, insbesondere der Zahlung der Vertragsstrafe gemäß Punkt 7.1, der Online-Zugang über die SMATRICS Mobile-App und die SMATRICS Website wieder freigeschaltet wird.
8. Kundendaten, Zustimmung zum E-Mail Verkehr
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, SMATRICS über Änderungen seiner Firma, seines Namens, seiner Anschrift, seiner Rechnungsanschrift, Bankverbindung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, und im Falle von Verträgen mit Fahrzeugbindung: Angaben über das Vertragsfahrzeug, sowie über alle anderen für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten ohne Verzögerung schriftlich zu informieren. Zustellungen von Mitteilungen und Erklärungen durch SMATRICS an den Kunden können rechtswirksam an die vom Kunden zuletzt an SMATRICS bekannt gegebenen Kundendaten (Adresse und / oder E-Mail-Adresse und / oder Telefaxnummer) erfolgen.
8.2. Der Kunde stimmt der Übermittlung von Mitteilungen / Erklärungen / und Rechnungen durch SMATRICS in elektronischer Form an die von ihm bekannt gegebene E-Mail Adresse zu. Der Kunde verzichtet auf die Zustellung in Papierform per Post oder Telefax.
9. Anrechnung als Energieeffizienzmaßnahme
9.1. Der Kunde überträgt die durch den Erwerb oder der Nutzung der Produkte und Leistungen von SMATRICS gesetzte Energieeffizienzmaßnahme und deren Nachweise zur Anrechnung im Sinn des Bundes-Energieeffizienzgesetzes („EEffG“) unentgeltlich an SMATRICS. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Energieeffizienzmaßnahme und deren Nachweise zur Anrechnung als Endenergieeffizienzmaßnahme verwendet und weiterübertragen werden. Der Kunde verpflichtet sich, allenfalls notwendige Zustimmungserklärungen zur Weiterübertragung und/oder zur Anrechnung zu geben. Der Kunde verpflichtet sich, die Energieeffizienzmaßnahme und deren Nachweise nicht an andere als SMATRICS zu übertragen.
10. Haftung und Schadenersatz
10.1. Die Haftung ist bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unbeschränkt. Die Haftung von SMATRICS für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – auf EUR 1.500,-- pro Schadensfall beschränkt. Eine Haftung von SMATRICS für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsentgang, Produktionsausfälle, Betriebsstillstand sowie für alle mittelbaren Schäden ist – außer bei Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind – ebenfalls ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen. Netzbetreiber, Telekomdienstleister und auch Stromlieferanten sind keine Erfüllungsgehilfen von SMATRICS. SMATRICS haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen.
10.2. Schadenersatzansprüche verjähren – mit Ausnahme von Ansprüchen von Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind – nach Ablauf eines Jahres von dem Zeitpunkt an, zu welchem der Geschädigte vom Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt.
10.3. Jeglicher Eingriff in die von SMATRICS zur Verfügung gestellte elektrische Betriebsanlage ist untersagt. SMATRICS haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung der Installationen und Geräte oder durch Manipulation der von SMATRICS zur Verfügung gestellten Geräte durch den Kunden oder durch Dritte verursacht werden. Eine Haftung für Schäden aufgrund von Wallboxen, Installationen und Geräte ist für die Zeit nach Ende des Vertrags ausgeschlossen.
10.4. Der Kunde ist für die technische Sicherheit der von ihm verwendeten Kabel, Buchsen, Adaptern, Zwischenstücke selbst verantwortlich. Es dürfen nur den technischen Sicherheitsnormen entsprechende Teile an die SMATRICS Ladestation angesteckt werden.
10.5. SMATRICS übernimmt keine Haftung für die missbräuchliche Verwendung der RFID-Ladekarten oder Passwörtern durch nicht berechtigte Personen.
11. Höhere Gewalt
11.1. Ist / Sind die Vertragspartei(en) vollständig oder teilweise an der Vertragserfüllung aufgrund von höherer Gewalt verhindert, ruhen die wegen höherer Gewalt (teilweise) nicht erfüllbaren Verpflichtungen, bis die Hindernisse, Fehler oder Störungen sowie deren Folgen behoben sind. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich wechselseitig in geeigneter Form über bekannte Fälle höherer Gewalt unverzüglich zu benachrichtigen und über die absehbare Dauer und das Ausmaß der Leistungsverhinderung zu informieren. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Störungen oder Wartungen des Stromnetzes, von Telekominfrastruktur, behördliche Verfügungen und sonstige Umstände, die von der nicht erfüllenden Vertragspartei nicht zu vertreten sind.
12. Vertragsdauer, Kündigung
12.1. Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Unbefristete Verträge können von jeder Vertragspartei mittels ordentlicher Kündigung zum jeweiligen Monatsletzten unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgelöst werden.
12.2. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
12.2.1. der Kunde einer Zahlungsverpflichtung trotz erfolgter schriftlicher Mahnung und Verstreichen der gesetzten Nachfrist nicht nachkommt;
12.2.2. die vom Kunden bekanntgegebene Bankverbindung ungültig oder der Kunde nicht Kontoinhaber oder zumindest Zeichnungsberechtigter ist oder das Konto nicht gedeckt ist;
12.2.3. über das Vermögen des Kunden mangels Masse/Vermögen die Einleitung eines Insolvenzverfahrens nicht eröffnet wird oder ein eingeleitetes Verfahren beendet wird;
12.2.4. die für die Vertragserfüllung erforderlichen Berechtigungen / Zustimmungen ohne Verschulden der kündigenden Vertragspartei erlöschen;
12.2.5. der Kunde die Ladeordnung missachtet, insbesondere wenn der Kunde nicht 15 Minuten nach Ende des Ladevorgangs den SMATRICS Standplatz verlässt oder bei Verträgen mit Fahrzeugbindung ein anderes Fahrzeug als das Vertragsfahrzeug geladen wird;
12.2.6. der Kunde SMATRICS Ladestationen missbräuchlich verwendet oder unsachgemäß nutzt.
13. Schlussbestimmungen
13.1. SMATRICS ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung des Vertrags zu beauftragen.
13.2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis oder Änderungen des Schriftformerfordernisses. Erklärungen des Kunden per E-Mail an die Adresse info@smatrics.com sowie von SMATRICS an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebenen E-Mail Adresse des Kunden erfüllen dieses Schriftformerfordernis. Weiters gilt das Schriftformerfordernis als erfüllt, wenn der Kunde Eingaben via SMATRICS Mobile-App oder einer sonst von SMATRICS zur Verfügung gestellten Software an SMATRICS übermittelt und/oder auf einem Touchscreen eines Endgerätes (Smart-Phone, Laptops, etc.) unterfertigt. Die digitalisierte Form der vom Kunden geleisteten Unterschrift und die Reproduktion einer solchen Unterschrift werden vom Kunden als Nachweis seiner Unterschrift anerkannt. Von SMATRICS oder deren Vertretern nicht in Schriftform abgegebene Erklärungen an Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, gelten nur dann, wenn diese Erklärungen für den Konsumenten vorteilhaft sind (§ 10 Abs. 3 KSchG).
13.3. Für Kunden, die keine Konsumenten im Sinne des KSchG sind, gilt: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine im Erfolg für die Vertragsparteien möglichst nahe kommende rechtsgültige und durchführbare Bestimmung zu ersetzen. Dies gilt auch für allfällige Regelungslücken dieses Vertrages.
13.4. Die Nichtgeltendmachung von Rechten – auch über einen längeren Zeitraum hinweg – bedeutet nicht, dass SMATRICS auf deren Geltendmachung, für die Zukunft oder die Vergangenheit (auch nicht schlüssig) verzichtet.
13.5. SMATRICS ist – außer bei Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind – berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder den Vertrag selbst rechtswirksam und schuldbefreiend auf Dritte zu überbinden. Beide Vertragspartner sind – ausgenommen der Kunde ist Konsument im Sinne des KSchG – berechtigt und verpflichtet, sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Rechte und Pflichten auf ihre jeweiligen Rechtsnachfolger zu überbinden.
13.6. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG.
13.7. Es ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anzuwenden, nicht jedoch die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und der nicht zwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts; Weiter- oder Rückverweisungen sind ausgeschlossen. Bei Konsumenten gilt die Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Konsument seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.