Es gelten die oben genannten Tarife. Für bestimmte Ladestationen, Ladepunkte, Ladearten oder Zeiträume können befristete Aktionspreise oder günstigere Konditionen vorgesehen werden; diese werden dem Kunden vor Beginn des Ladevorgangs klar und verständlich bekanntgegeben. Soweit nicht ausdrücklich anders bekanntgegeben, gelten Aktionspreise bis einschließlich des Ablaufs des 31.01.2027. Maßgeblich ist der Beginn des Ladevorgangs. Danach gelten für neu beginnende Ladevorgänge wieder die jeweils bekanntgegebenen Tarife.
2.3. Erläuterungen zu den Tarifen
2.3.1. Jeder Tarif besteht aus einem allfälligen monatlichen Netz-Entgelt, einem allfälligen Ladeentgelt Fremdnetz und aus einem Ladeentgelt je angefangener bezogener kWh im V-Go Heimnetz.
2.3.2. Als Ladepunkt wird jede Schnittstelle der Ladestation verstanden, mit der zur selben Zeit nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann.
2.3.3. Das „Ladeentgelt V-Go Heimnetz“ wird für jede angefangene bezogene Kilowattstunde von einer SMATRICS Ladestation unabhängig von der Stromart (Wechselstrom AC oder Gleichstrom DC) des verwendeten Ladepunkts gemäß Punkt 2.2 fällig. Für den Kunden günstigere Verrechnungsmethoden, insbesondere die wattstunden-genaue Verrechnung, sind zulässig.
2.3.4. Sofern im jeweiligen Tarif enthalten, wird das „Ladeentgelt Fremdnetz“ für jede angefangene bezogene Kilowattstunde von einer Ladestation anderer Betreiber, mit denen SMATRICS gemäß Punkt 1.3.1 eine Vereinbarung geschlossen hat, und unabhängig von der Stromart des verwendeten Ladepunkts gemäß Punkt 2.2 fällig. Für den Kunden günstigere Verrechnungsmethoden, insbesondere die wattstunden-genaue Verrechnung, sind zulässig.
2.3.5. Der Kunde hat zusätzlich zu dem „Ladeentgelt V-Go Heimnetz“ oder dem „Ladeentgelt Fremdnetz“, eine Blockiergebühr für das Blockieren der Ladestation nach den folgenden Maßstäben zu bezahlen: Ab der Autorisierung des Kunden an der Ladestation werden die Minuten der Blockierung der Ladestation mitgezählt, solange bis der Kunde die Verbindung des Fahrzeugs zur Ladestation beendet. Die Blockiergebühr wird für jede begonnene Minute der Blockierung verrechnet, wenn der Kunde die in Punkt 2.2 ersichtliche Dauer in Abhängigkeit zu der Stromart und/oder maximal verfügbaren Ladeleistung des verwendeten Ladepunkts für einen Ladevorgang überschritten hat, maximal jedoch für einen Zeitraum von 180 Minuten Blockierung pro Ladevorgang.
2.3.6. Eventuelle Auszeichnungen zum Preis, zur Abrechnungseinheit (min/kWh) oder zur maximal verfügbaren Leistung vor Ort sind für den Kunden nicht gültig.
2.4. Bearbeitungsentgelte
2.4.1. Für jede Remote-Freischaltung (Fernfreischaltung) durch SMATRICS: EUR 45,00
2.4.2. für die Abrechnung und Zahlung:
2.4.3. Für jedes Mahnschreiben wegen Zahlungsverzug bei Konsumenten im Sinne des KSchG: EUR 5,00.
2.4.4. Vom Kunden verursachte Rückläuferspesen: SMATRICS verrechnet die von der Bank tatsächlich verrechneten Rückläuferspesen dem Kunden (ohne Aufschlag) weiter.
2.4.5. Kosten für außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen: Im Falle der Beauftragung eines Rechtsanwaltes hat der Kunde die Kosten nach dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz zuzüglich Umsatzsteuer, im Falle der Beauftragung eines Inkassobüros die Kosten nach Aufwand zu bezahlen, wobei diese nicht über den Höchstsätzen der jeweilig geltenden Inkassogebührenverordnung, BGBl. Nr. 141/1996, in der jeweils geltenden Fassung liegen dürfen. Das Vorstehende gilt nur für jenes Ausmaß, in welchem die Kosten für diese Maßnahmen notwendig, zweckentsprechend und in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung sind.
3. Beschränkung des Anwendungsbereichs
3.1. Dieser Vertrag und die mit diesem Vertrag angebotenen Tarife richten sich ausschließlich an Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG (B2C) mit Wohnort in Österreich sind. Dem Kunden ist es untersagt, im Rahmen dieses Vertrags Fahrzeuge zu laden, die zu gewerblichen Zwecken verwendet oder auf ein gewerbliches Unternehmen zugelassen sind.
3.2. Der Ladetarif ist ausschließlich für die private Nutzung durch den Kunde persönlich bestimmt. Die Nutzung durch und für Dritte ist unzulässig.
3.3. Überschreitet der monatliche Ladeumfang an mindestens zwei von drei aufeinanderfolgenden Monaten jeweils 500 kWh pro Monat, behält sich SMATRICS vor, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen und dem Kunden einen für seinen Verbrauch adäquaten Tarif anzubieten.
3.4. Der Tarif berechtigt den Kunde, zum jeweils selben Zeitpunkt höchstens einen aktiven Ladevorgang durchzuführen. Die gleichzeitige Aktivierung mehrerer Ladevorgänge – unabhängig davon, ob an derselben oder an verschiedenen Ladestationen – ist nicht gestattet.
4. Abrechnung und Zahlung
4.1. SMATRICS übermittelt dem Kunden monatlich eine Rechnung im Nachhinein.
4.2. Der Kunde kann ausschließlich per Kreditkarte (MasterCard oder VISA) bezahlen. Zur Überprüfung der Gültigkeit der Kreditkarte wird im Zuge der Registrierung des Kunden ein Betrag von 10 Cent beim Kreditkarteninstitut angefragt. Eine tatsächliche Belastung der Kreditkarte mit diesem Betrag findet jedoch nicht statt.
4.3. Alternativ kann der Kunde, sofern von SMATRICS im Einzelfall zugelassen und im Lade- bzw Registrierungsprozess angeboten, auch andere Zahlungsarten wählen. Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden vor Abschluss des Ladevorgangs angezeigt. Soweit für die jeweilige Zahlungsart eine Validierung, Autorisierung oder Vorprüfung erforderlich ist, erfolgt diese nach den dafür geltenden Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters oder Kreditinstituts.
4.4. Falls der Kunde über keine der von SMTRICS angebotenen Zahlungsmethoden verfügt, ist der Kunde berechtigt, SMATRICS zu kontaktieren, um eine alternative von SMATRICS unterstützte Zahlungsmethode angeboten zu bekommen.
4.5. Ladungen des Kunden werden nach dem Ende des Ladevorgangs sofort von der Kreditkarte des Kunden abgebucht und der Kunde erhält sofort nach der Abbuchung einen Beleg für seine Zahlung oder, sofern Ladungen nicht abgebucht werden können, erhält der Kunde spätestens im Folgemonat eine Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen fällig ist.
4.6. Sperren des Online-Account. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts nicht innerhalb von zwei Monaten ab der Entstehung der Zahlungspflicht nach, so ist SMATRICS berechtigt, den Online-Account zu sperren. Die Sperre des Online-Accounts wird aufgehoben, sobald der Kunde seiner Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts vollständig nachgekommen ist. Schlägt eine Zahlung fehl oder ist im Online-Account keine gültige und aktuelle Zahlungsmethode hinterlegt, ist SMATRICS berechtigt, dem Kunden das Laden aufgrund dieses Vertrags bis zur erfolgreichen Zahlung bzw bis zur Hinterlegung einer gültigen und aktuellen Zahlungsmethode zu verweigern.
5. Bestandteile des Vertrags und Änderungen
5.1. SMATRICS ist berechtigt, gegenüber Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, den Vertrag abzuändern. Änderungen der Punkte “Leistungsbeschreibung“ „Sonstige Bestimmungen zu den Entgelten und zur Abrechnung“ und „Vertragsstrafe und Sperren des Online-Zugangs“ sind jedoch nur zulässig, wenn sie den Kunden ausschließlich begünstigen oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund entsprechender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erfolgen.
5.2. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sollte der Kunde innerhalb von zwei Wochen ab Verständigung des Kunden SMATRICS schriftlich mitteilen, dass er die Änderung nicht akzeptiert, so endet der Vertrag an dem einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs folgenden Monatsletzten. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, so erlangt der neue Vertrag zum in der Mitteilung bekannt gegebenen Zeitpunkt, der nicht vor dem Zeitpunkt der Versendung der Mitteilung liegen darf, Wirksamkeit. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen in der schriftlichen Mitteilung gesondert hingewiesen. Für den Fall des Widerspruchs ist der Kunde jedoch weiterhin verpflichtet, sämtliche bis zur Beendigung des Vertrags entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen.
5.3. Änderungen der Kontaktinformationen (wie insbesondere 24h Kundenhotline, Adressen, Ansprechpartner, Bankverbindungen) und sonstiger zur Vertragsabwicklung erforderlicher und im Vertrag genannten Informationen sind keine Änderungen des Vertrags. Derartige Änderungen können dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Änderung der Roaming-Partner oder deren Tarife sind ebenfalls keine Änderung des Vertrags.
6. SMATRICS Ladestationen
6.1. SMATRICS behält sich vor, aus wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen Anzahl und örtliche Lage der öffentlichen SMATRICS Ladestationen sowie die SMATRICS Roaming-Partner zu verändern.
6.2. Der Kunde hat nur Anspruch auf die Benutzung eines freien Standplatzes zum Laden eines Fahrzeugs. Ein Blockieren von Ladestationen oder von Standplätzen ist unzulässig. Reservierungen sind nur durch SMATRICS zulässig.
6.3. SMATRICS ist berechtigt, den Ladevorgang aus der Ferne zu beenden sowie Stecker oder Buchsen von Ladestationen aus der Ferne zu entriegeln, wenn nicht mehr geladen wird oder die Ladeordnung nicht eingehalten wird.
6.4. Der Kunde ist zur Einhaltung der nachstehenden Ladeordnung verpflichtet:
6.4.1. Die Straßenverkehrsordnung, die Park- und die Verkehrsordnungen sind einzuhalten.
6.4.2. Der Standplatz bei der Ladestation ist spätestens 15 Minuten nach Ende des Ladevorgangs des Fahrzeuges frei zu machen und auch sonst nicht zweckwidrig zu nutzen.
6.4.3. Der SMATRICS Ladeanleitung ist zu folgen.
6.4.4. Die Ladestationen, Ladekabel und eine allfällige an der Ladestation angebrachte Plombierung sind nicht zu beschädigen. Schäden an den Ladestationen, den Ladekabeln oder den Plombierungen hat der Kunde unverzüglich an SMATRICS zu melden.
6.4.5. Mit Ladekabeln an Ladestationen ist so umzugehen, dass davon keine Gefahr für andere Personen oder Sachen ausgeht. Insbesondere ist ein fix an der Ladestation angebrachtes Kabel nach dem Ladevorgang wieder ordnungsgemäß in der dafür vorgesehenen Vorrichtung zu verstauen.
6.4.6. Für Kabel, Verbindungsstücke, Adapter, etc. des Kunden wird von SMATRICS keine Haftung übernommen. Ferner übernimmt SMATRICS bei der Verwendung von nicht genormten Kabeln, Verbindungsstücken, Adaptern etc. keinerlei Gewährleistung für die ordnungsgemäße Funktion der Ladung.
6.4.7. Das Kunden-Passwort für die V-Go Mobile-App sind sicher zu verwahren. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Kunden-Passwort ausschließlich vom Kunden für das Fahrzeug verwendet wird.
6.4.8. Die Ladestationen dürfen vom Kunden nur zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten benützt werden. Eine Nutzung dieser außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.
7. Sonstige Bestimmungen zu den Entgelten und zur Abrechnung
7.1. Sämtliche angegebenen Entgelte sind Bruttopreise (inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
7.2. Nicht in den angegebenen Entgelten enthalten sind sonstige Steuern, Abgaben, Zuschläge, Gebühren, Beiträge, sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung unvermeidbar entstehen und zu deren Aufwendung und / oder Tragung SMATRICS auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen verpflichtet ist oder wird (wie Kosten aus dem Bundes-Energieeffizienzgesetz). SMATRICS ist berechtigt, diese Kosten – unabhängig von deren Bestand / Höhe bei Vertragsabschluss – an den Kunden zu verrechnen.
7.3. Unentgeltlich gewährtes Aktions-, Bonus- oder Startguthaben ist nicht auszahlbar. Sofern für die jeweilige Aktion nichts Abweichendes festgelegt ist, verfällt solches Guthaben mit Beendigung des Vertrags. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wird bei der Inanspruchnahme von Leistungen zunächst Aktionsguthaben und danach entgeltlich erworbenes oder eingezahltes Guthaben verwendet.
7.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von SMATRICS mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Das Recht von Konsumenten im Sinne des KSchG, ihre Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben, bleibt für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von SMATRICS oder für Gegenforderungen unberührt, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit der Konsumenten stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von SMATRICS anerkannt worden sind.
7.5. Bei Rechnungen von mehr als 400,00 EUR brutto behält sich SMATRICS vor, die Angabe einer überprüfbaren Rechnungsadresse vom Kunden zu verlangen. Sofern Rechnungs- und Lieferadresse voneinander abweichen, kann SMATRICS zur Vermeidung von Missbrauch eine zusätzliche Verifizierung oder die Wahl einer anderen Zahlungsart verlangen.
8. Vertragsstrafe und Sperren des Online-Zugangs
8.1. Verstößt der Kunde gegen das in Punkt 3. Vereinbarte Beschränkung des Anwendungsbereichs, so ist SMATRICS berechtigt, zuzüglich zu den hierdurch anfallenden Ladeentgelten das dreifache Netz-Entgelt in der für den gewählten Tarif gültigen Höhe einzuheben (Vertragsstrafe). Für den Fall, dass der ausgewählte Tarif kein Netz-Entgelt beinhaltet, beträgt die Vertragsstrafe nach diesem Punkt EUR 10,00. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch von SMATRICS anzurechnen.
8.2. Verstößt der Kunde gegen das in Punkt 3. Vereinbarte Beschränkung des Anwendungsbereichs, so ist SMATRICS berechtigt, den Online-Zugang über die V-Go Mobile-App und die SMATRICS Website für die Dauer bis zur Zahlung der Vertragsstrafe zu sperren. SMATRICS wird den Kunden unverzüglich vor Sperrung des Online-Zugangs informieren und mitteilen, unter welchen Voraussetzungen, insbesondere der Zahlung der Vertragsstrafe gemäß Punkt 9.1, der Online-Zugang über die V-Go Mobile-App und die SMATRICS Website wieder freigeschaltet wird.
9. Kundendaten, Zustimmung zum E-Mail Verkehr
9.1. Der Kunde ist verpflichtet, SMATRICS über Änderungen seiner Firma, seines Namens, seiner Anschrift, seiner Rechnungsanschrift, Bankverbindung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, und im Falle von Verträgen mit Fahrzeugbindung: Angaben über das Vertragsfahrzeug, sowie über alle anderen für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten ohne Verzögerung schriftlich zu informieren. Zustellungen von Mitteilungen und Erklärungen durch SMATRICS an den Kunden können rechtswirksam an die vom Kunden zuletzt an SMATRICS bekannt gegebenen Kundendaten (Adresse und / oder E-Mail-Adresse und / oder Telefaxnummer) erfolgen.
9.2. Der Kunde stimmt der Übermittlung von Mitteilungen / Erklärungen / und Rechnungen durch SMATRICS in elektronischer Form an die von ihm bekannt gegebene E-Mail Adresse zu. Der Kunde verzichtet auf die Zustellung in Papierform per Post oder Telefax.
10. Haftung und Schadenersatz
10.1. Die Haftung ist bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unbeschränkt. Die Haftung von SMATRICS für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – auf EUR 1.500,-- pro Schadensfall beschränkt. Eine Haftung von SMATRICS für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsentgang, Produktionsausfälle, Betriebsstillstand sowie für alle mittelbaren Schäden ist – außer bei Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind – ebenfalls ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen. Netzbetreiber, Telekomdienstleister und auch Stromlieferanten sind keine Erfüllungsgehilfen von SMATRICS. SMATRICS haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen.
10.2. Schadenersatzansprüche verjähren – mit Ausnahme von Ansprüchen von Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind – nach Ablauf eines Jahres von dem Zeitpunkt an, zu welchem der Geschädigte vom Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt.
10.3. Jeglicher Eingriff in die von SMATRICS zur Verfügung gestellte elektrische Betriebsanlage ist untersagt. SMATRICS haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung der Installationen und Geräte oder durch Manipulation der von SMATRICS zur Verfügung gestellten Geräte durch den Kunden oder durch Dritte verursacht werden. Eine Haftung für Schäden aufgrund von Wallboxen, Installationen und Geräte ist für die Zeit nach Ende des Vertrags ausgeschlossen.
10.4. Der Kunde ist für die technische Sicherheit der von ihm verwendeten Kabel, Buchsen, Adaptern, Zwischenstücke selbst verantwortlich. Es dürfen nur den technischen Sicherheitsnormen entsprechende Teile an die SMATRICS Ladestation angesteckt werden.
10.5. SMATRICS übernimmt keine Haftung für die missbräuchliche Verwendung des Lademediums oder Passwörtern durch nicht berechtigte Personen.
11. Höhere Gewalt
11.1. Ist / Sind die Vertragspartei(en) vollständig oder teilweise an der Vertragserfüllung aufgrund von höherer Gewalt verhindert, ruhen die wegen höherer Gewalt (teilweise) nicht erfüllbaren Verpflichtungen, bis die Hindernisse, Fehler oder Störungen sowie deren Folgen behoben sind. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich wechselseitig in geeigneter Form über bekannte Fälle höherer Gewalt unverzüglich zu benachrichtigen und über die absehbare Dauer und das Ausmaß der Leistungsverhinderung zu informieren. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Störungen oder Wartungen des Stromnetzes, von Telekominfrastruktur, behördliche Verfügungen und sonstige Umstände, die von der nicht erfüllenden Vertragspartei nicht zu vertreten sind.
12. Schlussbestimmungen
12.1. SMATRICS ist berechtigt, diesen Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten auf die VERBUND AG, Am Hof 6a, 1010 Wien oder auf die VERBUND Energy4Customers GmbH, Erdberger Lände 26a, 1030 Wien, zu übertragen. Der Kunde stimmt bereits jetzt dieser Vertragsübertragung zu.
12.2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis oder Änderungen des Schriftformerfordernisses. Erklärungen des Kunden per E-Mail an die Adresse v-go@smatrics.com sowie von SMATRICS an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebenen E-Mail Adresse des Kunden erfüllen dieses Schriftformerfordernis.
12.3. Die Nichtgeltendmachung von Rechten – auch über einen längeren Zeitraum hinweg – bedeutet nicht, dass SMATRICS auf deren Geltendmachung, für die Zukunft oder die Vergangenheit (auch nicht schlüssig) verzichtet.
12.4. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG.
12.5. Es ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anzuwenden, nicht jedoch die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und der nicht zwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts; Weiter- oder Rückverweisungen sind ausgeschlossen. Bei Konsumenten gilt die Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Konsument seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.