Die nächste Phase der Mobilitätswende
Die Elektromobilität hat sich in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt. Vieles, was lange als Zukunftsperspektive galt, ist heute Realität. Die Zahl der Elektrofahrzeuge wächst kontinuierlich, Österreich verfügt über ein flächendeckendes Ladenetz und insbesondere die Schnellladeinfrastruktur wurde stark ausgebaut. Auch die Rahmenbedingungen haben sich verbessert, etwa durch einfachere Bezahlmöglichkeiten, Anpassungen im Eichrecht und neue Regelungen für Ladeinfrastruktur im Wohnungseigentum.
Trotz dieser Fortschritte ist die Mobilitätswende noch nicht abgeschlossen. Der weitere Ausbau hängt weiterhin von politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen ab. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen. Ladeinfrastruktur, Stromnetze, erneuerbare Energien, Speicher und Digitalisierung müssen stärker zusammengedacht werden. Prozesse über Unternehmens- und Branchengrenzen hinweg müssen einfacher werden und die Ladeinfrastruktur muss für eine wachsende Zahl von Nutzerinnen und Nutzern zuverlässig, transparent und selbstverständlich funktionieren. Auch für die Elektrifizierung des Schwerverkehrs und der Logistik müssen die infrastrukturellen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden.
Fünf Handlungsfelder für die nächste Ausbaustufe der E Ladeinfrastruktur
Damit sich die E‑Ladeinfrastruktur erfolgreich weiterentwickeln kann, sind Fortschritte in mehreren Bereichen nötig. Besonders relevant sind dabei die folgenden fünf Handlungsfelder.
- 24/7-Zugang zu öffentlicher Ladeinfrastruktur
- Barrierefreie, praxistaugliche Gestaltung der Ladeinfrastruktur
- Gezielte Anreize für die nächste Marktphase
- Vehicle-to-X (V2X) und bidirektionales Laden
- Rahmenbedingungen für E-LKW Ladeinfrastruktur
Laden rund um die Uhr ermöglichen
Wer öffentlich lädt, erwartet, dass Ladepunkte jederzeit verfügbar sind. In den vergangenen Jahren wurden besonders viele öffentliche Ladestationen auf Parkplätzen bei Handelsunternehmen errichtet. Die Idee dahinter ist einfach. Geladen wird dort, wo Menschen ohnehin einkaufen oder andere Erledigungen machen.
In der Praxis gibt es jedoch Einschränkungen. In einzelnen Fällen dürfen Ladestationen auf Parkflächen von Handelsbetrieben aufgrund der Gewerbeordnung nur während der Öffnungszeiten genutzt werden. Dadurch bleibt ein Teil der vorhandenen Ladeinfrastruktur außerhalb dieser Zeiten ungenutzt.
Der Begutachtungsentwurf zur Gewerbeordnung vom Februar 2026 greift dieses Problem auf. Vorgesehen ist, Ladeanlagen genehmigungsfrei zu stellen, wenn auf einem Grundstück ausschließlich Ladestationen betrieben werden oder bestehende Betriebsanlagen um Ladestationen erweitert werden. SMATRICS unterstützt diese Änderungen. Entscheidend ist nun, dass sie rasch umgesetzt und anschließend klar an Betreiber, Behörden und weitere betroffene Akteure kommuniziert werden.
Barrierefreiheit und Effizienz als gemeinsame Grundlage der Ladeinfrastruktur
Mit der RVS 03.07.21 „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum“ wurde ein einheitlicher Qualitätsrahmen für öffentliche Ladeinfrastruktur in Österreich geschaffen. Ergänzt durch das Barrierefreiheitsgesetz wurden zentrale Anforderungen definiert, um die Nutzung für möglichst viele Menschen zu ermöglichen. Dazu zählen etwa geeignete Bedienhöhen, ausreichende Bewegungsflächen und eine gut erreichbare Anordnung der Ladepunkte.
Mit dem schnellen Ausbau zeigt sich jedoch, dass Vorgaben und Nachweispflichten in der Umsetzung oft mit hohem administrativem Aufwand verbunden sind. Förder- und Genehmigungsprozesse sowie Dokumentationsanforderungen führen zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen. Gleichzeitig bilden einzelne Regelungen die aktuellen technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen nur noch teilweise ab.
SMATRICS spricht sich dafür aus, die RVS regelmäßig auf Verhältnismäßigkeit und Praxistauglichkeit zu prüfen. Ziel ist es, hohe Qualitätsstandards zu sichern und gleichzeitig die Umsetzbarkeit zu verbessern.
Barrierefreiheit bleibt ein zentraler Bestandteil der Ladeinfrastruktur. Der Ansatz „Design für alle“ stellt sicher, dass Lösungen von Beginn an für möglichst viele Menschen intuitiv und sicher nutzbar sind.
Steuerliche Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität
Steuerliche Begünstigungen und Förderungen haben in den vergangenen Jahren wesentlich dazu beigetragen, die Elektromobilität in Österreich zu etablieren. Maßnahmen wie die Sachbezugsbefreiung oder Kaufanreize haben den Markthochlauf beschleunigt und den Umstieg für Unternehmen und Privatpersonen erleichtert. Viele dieser Förderungen wurden inzwischen reduziert oder beendet, während neue Belastungen diskutiert werden. Dass eine zunehmend marktfähige Technologie weniger Unterstützung benötigt, ist nachvollziehbar.
Für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität bleiben jedoch verlässliche Anreize und stabile politische Rahmenbedingungen wichtig. SMATRICS spricht sich dafür aus, bestehende Vorteile für emissionsfreie Mobilität abzusichern und zusätzliche Belastungen zu vermeiden. Gleichzeitig sollten öffentliche Mittel gezielt eingesetzt werden, etwa für eine langfristige Mautbefreiung für E-LKW bis mindestens 2031, für Sonderabschreibungen bei Investitionen in Energie und Ladeinfrastruktur sowie für passgenaue Unterstützungsmodelle für KMU.
Bidirektionales Laden als Baustein des zukünftigen Energiesystems
Mit dem Hochlauf der Elektromobilität gewinnt Vehicle to X, also bidirektionales Laden, an Bedeutung für ein flexibles und resilientes Energiesystem. Elektrofahrzeuge können künftig nicht nur Strom beziehen, sondern auch als dezentrale Speicher zur Integration erneuerbarer Energien, zur Netzstabilisierung und zur Optimierung von Energieflüssen beitragen. Gleichzeitig fehlen noch wesentliche technische, wirtschaftliche und regulatorische Voraussetzungen für einen breiten Einsatz.
Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz wurden erste Grundlagen für die Nutzung von Flexibilitäten und bidirektionalem Laden geschaffen. Für eine flächendeckende Umsetzung bestehen jedoch weiterhin offene Fragen, insbesondere bei Standards und Schnittstellen, bei der eichrechtskonformen Messung und Abrechnung der Rückspeisung sowie bei der Marktintegration von Fahrzeugbatterien als Flexibilitätsressource. Bestehende Lösungen sind derzeit nicht durchgehend interoperabel, da einheitliche Kommunikationsstandards zwischen Fahrzeugen, Ladeinfrastruktur, Energiemanagementsystemen und Netzbetreibern noch im Aufbau sind.
SMATRICS sieht bidirektionales Laden als zentralen Bestandteil eines zukünftigen Energiesystems. Um das Potenzial bis 2030 zu nutzen, braucht es einheitliche technische Standards, geklärte rechtliche und eichrechtliche Rahmenbedingungen sowie den Abbau wirtschaftlicher Hemmnisse. Ergänzend sollten Anreize für netzdienliche Anwendungen geschaffen werden, etwa durch die Befreiung von Netzgebühren beim Rückspeisen. Ebenso relevant sind Informations- und Qualifizierungsmaßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Erfahrungen aus anderen Märkten können dabei als Orientierung für eine beschleunigte Umsetzung dienen.
Spezifische Anforderungen an Ladeinfrastruktur für LKW und Nutzfahrzeuge
Mit dem Hochlauf der Elektromobilität zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Anforderungen an Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge und LKW im Vergleich zu PKW. Die AFIR unterscheidet aktuell im Wesentlichen nur zwischen öffentlich zugänglicher und nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, ohne nach Fahrzeugkategorien oder tatsächlichen Nutzergruppen zu differenzieren. Für LKW-Standorte kann dies künftig zu Herausforderungen führen, wenn für den Schwerverkehr vorgesehene Stellplätze durch PKW blockiert werden.
Die europäische Regulierung sollte die spezifischen Anforderungen des Schwerverkehrs stärker berücksichtigen und diese Lücke in der AFIR adressieren. SMATRICS spricht sich dafür aus, zu prüfen, ob eigene Regelungen für E-LKW Ladeinfrastruktur notwendig sind. Gleichzeitig bietet die gemeinsame Nutzung bestehender nicht öffentlich zugänglicher oder halböffentlicher Ladedepots weiteres Potenzial für den Ausbau der Infrastruktur. Dadurch können zusätzliche Geschäftsmodelle entstehen und neue Kooperationsformen gefördert werden, die in der Weiterentwicklung der Ladeinfrastruktur berücksichtigt werden sollten.
Zielbild 2030/2040
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der Ausbau der Elektromobilität möglich ist, wenn Infrastruktur, Regulierung und Markt gemeinsam vorankommen. Für die nächsten Entwicklungsschritte rücken jedoch neue Themen in den Mittelpunkt. Energieintegration, Digitalisierung sowie einfachere und einheitliche Prozesse werden entscheidend dafür sein, wie schnell sich die Elektromobilität weiterentwickelt.
Das Zielbild ist klar. Bis 2030 soll Elektromobilität selbstverständlicher Teil des Alltags sein. Ein flächendeckendes Ladenetz, die zunehmende Elektrifizierung des Güterverkehrs und die intelligente Vernetzung von Fahrzeugen, Ladepunkten, Photovoltaikanlagen, Speichern und Stromnetzen bilden die Grundlage dafür. Bis 2040 sollen Elektrofahrzeuge noch stärker in das Energiesystem eingebunden werden und durch intelligente Steuerung einen Beitrag zur Netzstabilität leisten. Für Nutzerinnen und Nutzer steht dabei eine einfache und integrierte Energielösung im Vordergrund.