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FAQ zum Laden zu Hause

Häufig gestellte Fragen zum Laden zu Hause von SMATRICS

Häufig gestellte Fragen von Flottenfahrer:innen

1. Fragen zum Laden unterwegs

Häufig gestellte Fragen von Flottenfahrer:innen zum Laden unterwegs

Gilt nur für Flottenfahrer:innen in Deutschland

Die derzeit aktuellen (Partner-)Ladepunkte finden Sie in Ihrer mobility+ App.

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2. Fragen zum Laden am Arbeitsplatz

Häufig gestellte Fragen von Flottenfahrer:innen zum Laden am Arbeitsplatz

Nein, an eigenen Ladepunkten am Arbeitsplatz fallen für Flottenteilnehmer:innen keine Blockiergebühren an. 

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3. Fragen zum Laden zu Hause

In den Untersektionen dieses Abschnitts finden Flottenfahrer:innen weiterführende Informationen zum Laden zu Hause.

3.1 Fragen zur Bestellung

Häufig gestellte Fragen von Flottenfahrer:innen zur Bestellung

Ihre IBAN wird für die Rückerstattung der dienstlichen Ladevorgänge zu Hause benötigt. 

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Nach Bestelleingang werden Sie in regelmäßigen Abständen per E-Mail informiert, wie der Status Ihrer Bestellung ist. In der Regel dauert die Lieferung zwischen 5-7 Wochen nach Bestelleingang. Sie bekommen außerdem eine gesonderte E-Mail von unserem Versandpartner für die Sendungsverfolgung.

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Gilt nur für Flottenfahrer:innen in Deutschland

Bitte schließen Sie zunächst einen Vertrag mit SMATRICS ab, damit SMATRICS die Rückerstattung der dienstlichen Ladevorgänge zu Hause vornehmen kann. Den Link zum Vertragsabschluss erhalten Sie von Ihrem Flottenmanagement. Anschließend wird Ihr mobility+ App Zugang um das Laden zu Hause erweitert, wo Sie nun in regelmäßigen Abständen Ihren Zählerstand ablesen und eintragen können.

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3.2 Fragen zu Ladestationen / Wallboxen

Häufig gestellte Fragen von Flottenfahrer:innen zu Ladestationen / Wallboxen

Bei abrechnungsrelevanten Messvorgängen müssen in Deutschland alle Geräte geeicht sein. Das gilt z.B. für Waagen, Wasser- und Stromzähler in geschäftlichem Verkehr. Eichrechtskonformität ist also eine notwendige Voraussetzung für die Abrechnung von Ladestrom gegenüber Dritten. Eichrechtskonformität ist nicht nötig, wenn eine Ladestation ausschließlich für den Eigenbedarf am Hausanschluss betrieben wird oder für Mitarbeiter:innen eines Unternehmens auf dem firmeninternen Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, sofern keine Abrechnung erfolgt.

Eichrechtskonformität erforderlich:

  • Laden im öffentlichen Raum oder Ladestationen, die für die Öffentlichkeit freigeschaltet werden.
  • Laden zu Hause für Flottenteilnehmer:innen, die Ihre Stromkosten zurückerstattet bekommen (entweder mittels geeichter Ladestation oder geeichtem Zähler vor der Ladestation).
  • Ladestationen am firmeneigenen Unternehmensstandort, wenn verschiedene Gruppen von Mitarbeiter:innen zu unterschiedlichen Tarifen laden.

Eichrechtskonformität nicht erforderlich:

  • Laden zu Hause für Mitarbeiter:innen mit einem privaten Elektroauto ohne Stromkostenersatz.
  • Laden am firmeneigenen Unternehmensstandort, wenn alle Mitarbeiter:innen kostenfrei laden dürfen.

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Nein, bei KEBA Wallboxen gibt es keine erhöhte Brandgefahr.

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Bei der Installation zu Hause wird die KEBA mit einer Einstellung auf bis zu 11 kW empfohlen, da bis 11 kW keine Genehmigung des Netzbetreibers notwendig ist. Die KEBA kann jedoch jederzeit von 3,7 auf 22 kW eingestellt werden.

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Die KEBA wird im öffentlichen Bereich sehr stark eingesetzt und wird von KEBA auch regelmäßig mit Software Updates versehen. Die gängigsten Anbieter haben die KEBA im Portfolio, wodurch der Einsatz eines MID Zählers auch zukünftig nicht notwendig sein sollte.

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Gilt nur für Flottenfahrer:innen in Deutschland

Nein. Die Ladung kann aber trotzdem mittels QR Code Scan mit der mobility+ App gestartet werden.

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Gilt nur für Flottenfahrer:innen in Deutschland

Ja, wenn die Flottenteilnehmer:innen die Wallbox selbst gekauft haben. Bitte informieren Sie sich an erster Stelle bei Ihrem Flottenmanagement. Eine Kündigung ist schriftlich an enbw.flotte@smatrics.com zu senden.

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3.3 Fragen zur Installation

Häufig gestellte Fragen von Flottenfahrer:innen zur Installation

Nach der Beauftragung werden Sie von SMATRICS bzw. dem gewählten Dienstleistungsunternehmen kontaktiert und ein Termin wird mit Ihnen vereinbart. In der Regel liegt die Wartezeit bei 3-4 Wochen. Im Anschluss erhalten Sie eine Terminbestätigung per E-Mail.

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Für eine reibungslose Inbetriebnahme wird Ihnen rechtzeitig per E-Mail ein Link zur Anmeldung Ihrer Wallbox gesendet. 

Wichtig: Für die Anmeldung sind u.a. technische Informationen anzugeben, wie

  • die SIM-Kartennummer,
  • die eingestellte Stromstärke und
  • die Absicherung der Ladestation in Ampere.

Diese Informationen erhalten Sie von Ihrem Elektriker. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme erhalten Sie eine Bestätigung von SMATRICS per E-Mail.

Sollten Sie sich für eine Komplettinstallation durch SMATRICS entscheiden, so wird die Inbetriebnahme von unserem Dienstleister-Team übernommen, Sie müssen sich in diesem Fall um nichts kümmern. 

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Die Box wird mit einer SIM Karte ausgestattet, die Verbindung funktioniert daher nicht über WLAN. 

Wichtig: Bitte achten Sie, v.a. in Tiefgaragen, besonders darauf, dass der Mobilfunkempfang ausreichend vorhanden ist. Bei unzureichendem Empfang kann es im laufenden Betrieb zu Störungen kommen (bspw. fehlende Ladevorgänge, falscher Verbrauch etc.)

Um dies zu testen, können Sie z.B. einen Blick auf die Empfangsbalken Ihres Handys werfen - bei mindestens 3 von 4 Balken ist in der Regel kein zusätzlicher Router notwendig. Sollten Sie sich unsicher sein, lassen Sie den Empfang beim gewünschten Standort von einem/einer Elektriker:in Ihres Vertrauens messen. 

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Auf öffentlichem Grund bietet SMATRICS keine Installation an. Wenn bei der Garage keine Vorrichtung zu finden ist, sind Grabungsarbeiten notwendig. Diese können leider nicht von SMATRICS übernommen werden.

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Ein genaues Angebot kann nach dem Installations-Check gemacht werden. In der Regel umfasst die Installation folgende Punkte:

  • Installation der Hardware mit Kabelverlegung (jeweils Strom & LAN)
  • Lieferung und Montage von FI (Fehlerstromschutzschalter) und LS (Leitungsschutzschalter) (3 x 16A – max. 11kW) in vorhandener Unterverteilung
  • Wanddurchbrüche
  • Montage der Hardware und für den elektrotechnischen Anschluss
  • Anmeldung beim Verteilernetzbetreiber

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Bei der Installation zu Hause wird die KEBA mit einer Einstellung auf bis zu 11 kW empfohlen, da bis 11 kW keine Genehmigung des Netzbetreibers notwendig ist. Die KEBA kann jedoch jederzeit sehr einfach von 3,7 auf 22 kW eingestellt werden.

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3.4 Fragen zu Lade- & Energiemanagement

Häufig gestellte Fragen von Flottenfahrer:innen zu Lade- & Energiemanagement

Gilt nur für Flottenfahrer:innen in Deutschland

Ihren Ladevorgang können Sie entweder mit der mobility+ App oder mit der von Ihrem Arbeitgeber bereitgestellten mobility+ Ladekarte  starten. Für Privatladungen steht Ihnen auch die SMATRICS Ladekarte zur Verfügung.

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Während der Vertragslaufzeit darf der Kunde nur nach Rücksprache mit SMATRICS (E-Mail an enbw.flotte@smatrics.com) Eingriffe an den Konfigurationsoberflächen der Hardware vornehmen. 

Dafür sind folgende Schritte notwendig: 

1. Die Integration kann von einem KEBA-zertifizierten Elektroinstallateur durchgeführt werden. Bitte nutzen Sie für die Suche nach einem passenden Installateur den KEBA Partner-Index.

Hinweise für Ihren KEBA-zertifizierten Elektroinstallateur: 

  • Bitte klären Sie vorab, wie die technischen Komponenten miteinander verbunden werden müssen (z.B. LAN/WLAN zur Wallbox, Zähler, Wechselrichter usw.) damit Ihre zusätzlichen Dienstleistungen erfüllt werden können.
  • Autorisierung, OCPP sowie die Mobile/APN Daten dürfen in der Konfigurationsoberfläche der KEBA-Wallbox nicht geändert werden => diese dienen zur Anbindung an das SMATRICS Backend.
  • Werden diese dennoch geändert, so können wir für die SMATRICS Dienstleistung auf der Wallbox nicht mehr garantieren.
  • Kommt es aufgrund der Konfigurationsänderung zu einem Schaden an der KEBA-Wallbox oder anderen technischen Komponenten, so übernimmt SMATRICS keinerlei Haftung für den entstandenen Schaden.
  • Eine PV-Integration über das OCPP-Protokoll ist nicht möglich, da das OCPP-Protokoll für die Einbindung in das SMATRICS Backend genutzt wird.

2. Bitte übermitteln Sie an enbw.flotte@smatrics.com folgende Informationen zum Abgleich mit den uns vorliegenden Daten: 

  • Seriennummer (abzulesen auf der KEBA-Wallbox, siehe Bild)
  • Vor- und Nachname
  • PLZ und Ort der Installation
  • Haben Sie das Passwort für die Konfigurationsoberfläche geändert?
    • Falls ja, wie lautet das aktuelle Passwort?

3. Nach Erhalt der obenstehenden Informationen können wir den WLAN-Hotspot der KEBA-Wallbox freischalten (sofern vorhanden) und Ihnen das neue Passwort für die Konfigurationsoberfläche zusenden.

Anschließend kann ihr KEBA-zertifizierter Elektroinstallateur die Integration vornehmen.

Achtung: Wird die von SMATRICS betriebene Wallbox an Drittsysteme (z.B. Photovoltaik Anlage, Smart Home) angebunden, wird für hieraus resultierende Probleme und Störungen seitens SMATRICS kein Support und keine Gewährleistung übernommen.

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Ja, wobei es Ausnahmen und Bestimmungen gibt, wie die EEG Umlage verringert werden kann (§§ 61a ff EEG).

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Gilt nur für Flottenfahrer:innen in Deutschland

Ja, sollten Sie eine Smarte Wallbox haben, so erhalten Sie bei Ihrer Bestellung eine zusätzliche SMATRICS Ladekarte, mit der Sie Ihr privates E-Fahrzeug laden können. Bitte beachten Sie, dass alle Ladevorgänge, die mit der SMATRICS Ladekarte gestartet werden, nicht erstattet werden. Berücksichtigen Sie, dass keine Ladereports oder Ladeauswertungen über diese Ladekarte erstellt werden können.

Bei Verlust der Ladekarte oder für die kostenpflichtige Bestellung weiterer Ladekarten zum Laden eines privaten Elektrofahrzeugs wenden Sie sich bitte an enbw.flotte@smatrics.com.

Sollten Sie eine Basic-Wallbox (mit Zählerstandseingabe) zu Hause haben, so können Sie private Ladungen in Ihrer EnBW mobility+ App eingeben.

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3.5 Fragen zu Abrechnung & laufenden Betrieb

Häufig gestellte Fragen von Flottenfahrer:innen zu Abrechnung & laufenden Betrieb

Die Auszahlungen erfolgen immer rund um den 20. eines Monats für den vergangenen Monat. Voraussetzung ist, dass Ihr Flottenmanagement die Beträge bis zum 15. des Monats freigegeben hat.

Bei Fragen zur Stromkostenerstattung wenden Sie sich bitte zunächst immer an Ihr Flottenmanagement.

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Gilt nur für Flottenfahrer:innen in Deutschland

Bitte wenden Sie sich an erster Stelle bei Ihrem Flottenmanagement. Rückwirkende Änderungen, wie z.B. rückwirkende Strompreisänderungen oder Zählerstandeingaben kann Ihr Flottenmanagement durchführen.

Bei technischen Problemen können Sie sich auch direkt an enbw.flotte@smatrics.com wenden.

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Gilt nur für Flottenfahrer:innen in Deutschland

Bitte wenden Sie sich an enbw.flotte@smatrics.com mit einem Screenshot aus Ihrer mobility+ App. 

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Gilt nur für Flottenfahrer:innen in Deutschland

Vergewissern Sie sich, dass Sie mit der von Ihrem Flottenmanagement bereitgestellten EnBW-Ladekarte laden. Privatladungen mit der SMATRICS Ladekarte werden nicht in der mobility+ App angezeigt.

Sollte das Problem weiterhin bestehen, wenden Sie sich bitte an enbw.flotte@smatrics.com.

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Gilt nur für Flottenfahrer:innen in Deutschland

Nein. Flottenteilnehmer:innen können jedoch Ladevorgänge in der mobiltiy+ App nachsehen - sowohl unterwegs, als auch am Arbeitsplatz und zu Hause.

Flottenteilnehmer:innen bekommen keine zusätzliche Auflistung von Ladevorgängen, die zu Hause durchgeführt wurden.

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Unsere Systeme können derzeit keine dynamischen Strompreise abbilden. Bitte klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welche Regelung für Sie gilt.

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Gilt nur für Flottenfahrer:innen in Deutschland

Bei kommunikationsfähigen (smarten) Wallboxen wird der Stromverbrauch automatisch von der Wallbox erfasst. Die Eichrechtskonformität stellt sicher, dass der Stromverbrauch genau gemessen wird. Durch die aktive Kommunikation mit den SMATRICS Backend Systemen wird jede autorisierte Ladung automatisch in den Systemen erfasst.

Bei nicht kommunikationsfähigen (basic) Wallboxen wird ein MID-Zähler am Stromkabel vor der Wallbox eingebaut, um den Strom der Wallbox von der Gesamtmenge des Hauses abgrenzen zu können. Der Stromverbrauch muss durch regelmäßiges manuelles Ablesen des Zählerstands am vorgelagerten MID-Zähler abgelesen und in der mobility+ App eingetragen werden. Dieser Schritt muss durch den Flottenfahrer selbst geschehen. Die verbrauchte Strommenge ergibt sich monatlich aus der Differenz zwischen dem aktuellen und dem letzten Zählerstand.

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Gilt nur für Flottenfahrer:innen in Deutschland

Nein, Ihre eigene Ladestation zu Hause ist nicht auf der mobility+ App sichtbar. Die Ladung kann aber trotzdem mittels QR Code Scan mit der mob+ App gestartet werden.

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Gilt nur für Flottenfahrer:innen in Deutschland

Bitte klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welche Regelung für Sie gilt. Für eine monatliche Rückerstattung reicht 1x im Monat. Es können auch mehrmals im Monat Zählerstände eingegeben werden. Wird in einem Monat kein Zählerstand eingegeben, so geht das System davon aus, dass in diesem Monat kein Verbrauch stattfand. Der Verbrauch wird dann dem Monat zugeordnet, in dem der Zählerstand eingetragen wird. Beispiel:

  • Zählerstand am 30.9.: 1.000 kWh
  • neuer Zählerstand am 2.11.: 1.100 kWh → im Oktober wird kein Verbrauch erfasst, der Verbrauch von 100 kWh wird im November eingetragen.

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Gilt nur für Flottenfahrer:innen in Deutschland

Die Übermittlung des Zählerstandes erfolgt mit Hilfe der mobility+ App. Dort wird der Zählerstand über die Detailansicht im Menüpunkt Laden zu Hause eingegeben.

Neben dem aktuellen Zählerstand, kann auch der aktuelle Strompreis sowie der Nachweis der persönlichen Stromkosten (z.B. Bild der Stromrechnung) hinterlegt werden.

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Nein, derzeit gibt es keinen MID Zähler, über den SMATRICS automatisch abrechnen könnte.

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Gilt nur für Flottenfahrer:innen in Deutschland

Der Stromtarif kann jederzeit in der mobility+ App angepasst werden. Die Änderung wird nur für Ladungen nach dem Eintrag wirksam. Rückwirkende Änderungen können nur über das Flottenmanagement gemacht werden und sind auf 2 Monate rückwirkend beschränkt.

Änderungen für einen Zeitpunkt in der Zukunft können Sie auch selbst in der mobility+ App vornehmen.

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Nein. Das Flottenmanagement sieht lediglich die Summe der verbrauchten kWh pro Monat in aggregierter Form. 

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Bitte klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welche Regelung für Sie gilt. Sollten Sie 2 Standorte mit Smart Wallboxen ausstatten, so müssen Sie von Ihrem Flottenmanagement im SMP 2x angelegt werden mit unterschiedlichen Ladekarten bzw. E-Mail Adressen. Als Flottenfahrer*in haben Sie 2 mobility+ App Profile.

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Der Austritt bzw. Kündigung ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Bitte geben Sie die Kündigung mindestens 2 Wochen vorher schriftlich an enbw.flotte@smatrics.com Bescheid. Bitte geben Sie beim Kündigungsschreiben folgende Informationen mit:

  • Meldung des Austrittsdatums
  • Vollständige Firmenbezeichnung
  • Vollständige Adresse des Montageorts
  • Hinweis zur Nutzung nach Beendigung des Betriebs durch SMATRICS

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3.6 Fragen zu sonstigen Themen

Häufig gestellte Fragen von Flottenfahrer:innen zu sonstigen Themen

Bei einem Umzug kann die Wallbox mitgenommen werden. Ein Umzug berechtigt jedoch nicht zur Kündigung. Die neue Wohnadresse ist mit einem offiziellen Nachweis an enbw.flotte@smatrics.com zu melden. SMATRICS bietet jedoch keinen Umzugsservice an.

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4. Was tun im Störungsfall?

Bitte übermitteln Sie uns zum Störungsfall so viele Informationen wie möglich (Screenshots, Kundennummer, EVSE ID der Ladestation, Ladekartennummer, Datum des Problems, etc.) an enbw.flotte@smatrics.com.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument Fragen zu Störungen (PDF).

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Häufig gestellte Fragen des Flottenmanagements (Deutschland)

1. Fragen zum Laden unterwegs

Häufig gestellte Fragen des Flottenmanagements zum Laden unterwegs

2. Fragen zum Laden am Arbeitsplatz

Häufig gestellte Fragen des Flottenmanagements zum Laden am Arbeitsplatz

Ja. Dafür wird jeder Standort als eigenständiger Kunde (mit jeweils eigenen EVCO-IDs) im SMP gepflegt. Wichtig dabei ist, dass Flottenteilnehmer:innen im SMP unter der richtigen Gesellschaft angelegt werden. Für Details wenden Sie sich bitte an Ihre/Ihren Key Account Manager:in bei der EnBW.

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Bitte wenden Sie sich an b2b.support.mobility@enbw.com mit einem Screenshot des Problems. 

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Bitte wenden Sie sich an b2b.support.mobility@enbw.com mit einem Screenshot des Problems. 

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Bitte wenden Sie sich an b2b.support.mobility@enbw.com mit einem Screenshot des Problems. 

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Bitte wenden Sie sich an b2b.support.mobility@enbw.com mit einem Screenshot des Problems.

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An nicht-öffentlichen Stationen werden keine Blockiergebühren verrechnet.

An den öffentlichen Stationen

  • zahlen Flottenfahrer:innen keine Blockiergebühr solange sie die Lademedien nutzen, die von ihrem Flottenmanagement ausgegeben wurden.
  • zahlen Mitarbeiter:innen und Gäste Blockiergebühren (ausgenommen: Mitarbeiter:innen mit SMATRICS Mitarbeitertarif).

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Öffentliche Stationen sind in allen gängigen Lade Apps zu sehen. Eine Ladung kann je nach Anbieter mit Ladekarte oder auch Scan des QR Codes auf der Station gestartet werden. 

Nicht öffentliche Stationen sind ausschließlich für die eigenen Flottenfahrer:innen in der mobility+ App zu sehen. Ladungen an den nicht öffentlichen Stationen können mittels EnBW Ladekarte (oder App) oder Scan des QR Codes auf der Station mittels mobility+ App (Achtung: mit Kamera Funktion nicht möglich) gestartet werden.

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Ja, vorausgesetzt die Schranke wird für die Öffentlichkeit geöffnet. SMATRICS hat die Möglichkeit, Öffnungszeiten bei Ladepunkten zu hinterlegen. Der Kunde muss SMATRICS informieren, sollten sich diese Öffnungszeiten ändern. Außerdem sollte sich der Kunde informieren, welche Voraussetzungen es für Förderungen gibt, sollte die Ladeinfrastruktur gefördert sein.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ der Bundesnetzagentur.

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Bitte wenden Sie sich an enbw.flotte@smatrics.com.

Gemäß § 439 Abs. 3 Satz 1 BGB ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung sowohl bei Geschäften mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern verschuldensunabhängig verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für den Ausbau der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder neu gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen, wenn die Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck eingebaut oder angebracht worden ist.

Dabei ist zu beachten, dass § 439 Abs. 3 Satz 1 BGB nur dann greift, wenn die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck eingebaut oder angebracht worden ist. Ist also eine Sache mit einem anderen Bauteil verbunden worden, für das die Kaufsache nach ihrer Art und ihrem Verwendungszweck nicht bestimmt ist, hat der Käufer keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten.

Demgegenüber kann der Verkäufer einer neu hergestellten Sache, gemäß § 445a BGB vom (Vor-)Lieferanten Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die der Käufer aufgrund der Nacherfüllungsansprüchen gegenüber diesem geltend gemacht hat (sog Lieferantenregress). Dies gilt für die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten ebenso wie für die Kosten für Ein- und Ausbau.

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Leider ist eine temporäre Umstellung der Ladestationen von "öffentlich" auf "nicht-öffentlich" nicht möglich.

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Rückvergütungen erfolgen immer rund um den 20. eines Monats für den vergangenen Monat.

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Da die EnBW und SMATRICS getrennte Unternehmen mit jeweils eigenen Firmenbuchnummern sind, muss die Rechnungslegung ebenfalls getrennt erfolgen.

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Ein Wechsel der Ladepunkte von einer Gesellschaft zu einer anderen Gesellschaft ist kostenpflichtig möglich. Bitte wenden Sie sich dafür mindestens 4 Wochen vorher mit folgenden Informationen an enbw.flotte@smatrics.com:

  • Stichtag der Umstellung
  • Welche Gesellschaft (+ Kundennummer) übernimmt die Ladepunkte?
  • Um welche Ladepunkte handelt es sich? Bitte die EVSE IDs genau angeben.
  • Wer zahlt die Betriebskosten (alte oder neue Gesellschaft)?
  • Gibt es eine (physische) Adressänderung der Ladepunkte?

Sobald SMATRICS alle Einstellungen vorgenommen hat, werden Ihnen neue QR Codes für Ihre Ladestationen zugeschickt. Überkleben Sie anschließend die alten QR Codes mit den neuen QR Codes.

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3. Fragen zum Laden zu Hause

Häufig gestellte Fragen des Flottenmanagements zum Laden zu Hause

Um die SMATRICS Kund:innennummer eines/einer Flottenteilnehmer:in zu ändern sind folgende Schritte nötig:

  1. Machen Sie sich bitte einen Screenshot der Flottenteilnehmerdetails (Flotte > 3 Punkte rechts > Flottenteilnehmerdetails)
  2. Anschließend müssen Sie die Person löschen (mit "Daten behalten") und
  3. Neu anlegen. Bei der Neuanlage können Sie zugleich das Laden zu Hause aktivieren.
    1. Achten Sie darauf, die gleiche Wallbox-Variante (Smart oder Basic) auszuwählen, die aktuell hinterlegt ist.
    2. Bitte geben Sie auch die gleiche Ladekartennummer ein, die vorher hinterlegt war. (Eine Ladekartennummer kann nur 1x vergeben werden, deshalb müssen Sie den/die Teilnehmer:in zuerst löschen).
  4. Anschließend muss nur noch der Strompreis zu Hause hinterlegt werden.

Sollten Sie weitere Unterstützung im SMP benötigen, melden Sie sich gerne bei b2b.support.mobility@enbw.com.

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Bitte wenden Sie sich an enbw.flotte@smatrics.com mit einem Screenshot der Flottenteilnehmer-Details und der EnBW Rechnung. 

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Bitte wenden Sie sich an enbw.flotte@smatrics.com mit einem Screenshot der Flottenteilnehmer-Details. 

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Die Summe der geladenen Strommenge ist monatlich nach Flottenteilnehmer:innen im Smart Mobility Portal abrufbar und von dort als CSV exportierbar (Ladehistorie > Laden zu Hause > Export (rechts)). Eine Export-Funktion ist in der App aktuell nicht verfügbar.

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Der Stromtarif kann jederzeit von Flottenfahrer:innen selbst in der mobility+ App angepasst werden. Die Änderung wird nur für Ladungen nach dem Eintrag wirksam. Jede Änderung wird im SMP mit einem Ausrufezeichen sichtbar. Rückwirkende Änderungen können nur über das Flottenmanagement gemacht werden und sind auf 2 Monate rückwirkend beschränkt. Sowohl Flottenfahrer:innen als auch das Flottenmanagement können Änderungen für einen Zeitpunkt in der Zukunft vornehmen.

Im SMP ist der Stromtarif in den Flottenteilnehmerdetails (Flotte > 3 Punkte rechts > Flottenteilnehmerdetails) zu finden. 

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Der Austritt bzw. Kündigung ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Bitte geben Sie die Kündigung mindestens 2 Wochen vorher schriftlich an enbw.flotte@smatrics.com Bescheid. Bitte geben Sie beim Kündigungsschreiben folgende Informationen mit:

  • Meldung des Austrittsdatums
  • Vollständige Firmenbezeichnung
  • Vollständige Adresse des Montageorts
  • Hinweis zur Nutzung nach Beendigung des Betriebs durch SMATRICS

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Bitte wenden Sie sich mindestens 2 Wochen vorher mit folgenden Informationen an enbw.flotte@smatrics.com:

  • Flottenfahrer:in mit SMATRICS Kundennummer
  • Alte und neue Unternehmensnamen inkl. deren jeweiligen EVCO IDs (die EVCO ID finden Sie im SMP in Ihrem Profil)
  • Übernimmt die neue Gesellschaft auch den Betrieb der Wallbox zu Hause ? ja/nein
  • Datum des Übergangs

Nachdem SMATRICS die erforderlichen Einstellungen vorgenommen hat, werden Sie informiert, sobald Sie den/die Fahrer:in im SMP auf die neue Gesellschaft wechseln können. Bitte wechseln Sie den/die Fahrer:in nicht bevor Sie von SMATRICS informiert wurden.

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Zur Rückvergütung der Ladekosten für ein arbeitgebereigenes Fahrzeug im privaten Bereich (beim Nutzer zu Hause) gibt es in Österreich grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. Rückerstattung anhand des amtlichen kWh-Preises, sofern die Lademenge eindeutig dem Fahrzeug zugeordnet werden kann. Für das Kalenderjahr 2024 ist dieser Preis (Höchstsatz) auf 33,182 Cent/kWh, für 2025 auf 35,889 Cent/kWh festgesetzt.
  2. Pauschale Rückerstattung von 30 EUR pro Monat, sofern die Lademenge nicht zuzuordnen werden kann.

Die Rückvergütung beim Laden an privaten Ladestationen kann immer bis zum Höchstsatz lohnsteuerfrei erfolgen. Dies gilt unabhängig vom tatsächlichen Strompreis, den der Mitarbeiter zu Hause bezahlt. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Strompreis und dem Höchstsatz stellt keinen geldwerten Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis dar.

Dabei ist es irrelevant, ob der Ladestrom im privaten Bereich, beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage, günstiger erzeugt werden kann. Entscheidend ist die nachweisbare, vom Fahrzeug aufgenommene Lademenge. Diese muss gemäß der Lohnkontenverordnung auch im Jahreslohnzettel aufgeführt werden (vgl. § 1 Abs. 1 Z 19b Lohnkonten-VO).

Weitere Nachbarländer (Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Dänemark, Polen, Tschechien, Schweiz):

Für Mitarbeiter:innen in diesen Ländern muss die Auszahlung über die Lohn- oder Spesenabrechnung laufen. Zu beachten: Diese Personen dürfen nicht im SMP für das Laden zu Hause freigeschaltet werden, da sonst beim Freigabeprozess der Heimladungen diese automatischen mit abgerechnet werden würden. Der Verbrauch muss daher selbstständig dem Arbeitgeber bekanntgegeben werden. 

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4. Was tun im Störungsfall?

Bitte übermitteln Sie uns zum Störungsfall so viele Informationen wie möglich (Screenshots, Kundennummer, EVSE ID der Ladestation, Ladekartennummer, Datum des Problems, etc.) an enbw.flotte@smatrics.com.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument Fragen zu Störungen (PDF).

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