Zur Rückvergütung der Ladekosten für ein arbeitgebereigenes Fahrzeug im privaten Bereich (beim Nutzer zu Hause) gibt es in Österreich grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Rückerstattung anhand des amtlichen kWh-Preises, sofern die Lademenge eindeutig dem Fahrzeug zugeordnet werden kann. Für das Kalenderjahr 2024 ist dieser Preis (Höchstsatz) auf 33,182 Cent/kWh, für 2025 auf 35,889 Cent/kWh festgesetzt.
- Pauschale Rückerstattung von 30 EUR pro Monat, sofern die Lademenge nicht zuzuordnen werden kann.
Die Rückvergütung beim Laden an privaten Ladestationen kann immer bis zum Höchstsatz lohnsteuerfrei erfolgen. Dies gilt unabhängig vom tatsächlichen Strompreis, den der Mitarbeiter zu Hause bezahlt. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Strompreis und dem Höchstsatz stellt keinen geldwerten Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis dar.
Dabei ist es irrelevant, ob der Ladestrom im privaten Bereich, beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage, günstiger erzeugt werden kann. Entscheidend ist die nachweisbare, vom Fahrzeug aufgenommene Lademenge. Diese muss gemäß der Lohnkontenverordnung auch im Jahreslohnzettel aufgeführt werden (vgl. § 1 Abs. 1 Z 19b Lohnkonten-VO).
Weitere Nachbarländer (Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Dänemark, Polen, Tschechien, Schweiz):
Für Mitarbeiter:innen in diesen Ländern muss die Auszahlung über die Lohn- oder Spesenabrechnung laufen. Zu beachten: Diese Personen dürfen nicht im SMP für das Laden zu Hause freigeschaltet werden, da sonst beim Freigabeprozess der Heimladungen diese automatischen mit abgerechnet werden würden. Der Verbrauch muss daher selbstständig dem Arbeitgeber bekanntgegeben werden.
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